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Whistleblower

CIMALUX S.A. stellt jedem, der von rechtswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen Gesetze oder den Verhaltenskodex (Code of Conduct) durch Mitarbeiter der CIMALUX S.A. oder ihrer Tochtergesellschaften Kenntnis erlangt, geeignete Meldewege zur Verfügung, um die Vertraulichkeit der meldenden Person zu gewährleisten. Dies gilt auch für Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers der CIMALUX oder ihrer Tochtergesellschaften entstanden sind.

Die Berichte können (auch für alle Tochtergesellschaften) wie folgt übermittelt werden:

  • per E-Mail an die Adresse: whistleblower@dyckerhoff.com
  • telefonisch unter +49 611 676-0 (bitte zur Internen Revision der Dyckerhoff GmbH durchstellen lassen
  • per Post an folgende Adresse

         Dyckerhoff GmbH
         Internal Audit
         Biebricher Straße 68
         65203 Wiesbaden, Germany

Geht eine Meldung bei der internen Kontaktadresse ein, so erhält der Sender innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe dafür, sofern hierdurch die internen Nachforschungen oder Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden. Selbstverständlich sind wir bereit, den Sachverhalt mit dem Hinweisgeber zu erörtern.

Der Schutz des Hinweisgebers ist uns wichtig – etwaige Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen tolerieren wir nicht. Sollten wir erfahren, dass Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldung Repressalien zu erleiden haben, sei es intern oder bei einem unserer Zulieferer, so werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen.

Meldungen können außerdem an folgende externe Meldestellen gesendet werden:

  • die Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF);
  • die Versicherungsaufsicht (CAA);
  • die "Autorité de la concurrence" (Wettbewerbsbehörde);
  • die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED);
  • das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM);
  • die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD);
  • das Zentrum für Gleichbehandlung (CET);
  • der Ombudsmann im Rahmen seiner externen Aufsichtsfunktion an Einrichtungen der Freiheitsentziehung;
  • der Ombudsmann für Kinder und Jugendliche;
  • das Luxemburgische Regulierungsinstitut (ILR);
  • die Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien (ALIA);
  • die Anwaltskammern Ordre des avocats du Barreau de Luxembourg und Ordre des avocats du Barreau de Diekirch;
  • die Notarkammer;
  • die Ärztekammer (Collège médical);
  • die Naturverwaltung (ANF);
  • das Wasserwirtschaftsamt (AGE);
  • die Flugsicherungsverwaltung (ANA);
  • der Nationale Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte;
  • die Kammer für Architekten und beratende Ingenieure (OAI);
  • die Kammer für Steuer- und Wirtschaftsberater (OEC);
  • das Wirtschaftsprüferinstitut (IRE);
  • die Steuerverwaltung (ACD).

Darüber hinaus existieren entsprechende Meldeverfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Hierunter fallen externe Meldekanäle der Europäischen Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichts­behörde (ESMA).

Am schnellsten können wir allerdings reagieren und ein von Ihnen gemeldetes Fehlverhalten oder Missstände umgehend abstellen, wenn die Meldung direkt an unsere internen Meldestellen (whistleblower@dyckerhoff.com oder postalisch/telefonisch, s.o.) erfolgt. Daher möchten wir Sie bitten, diese vorrangig zu nutzen.

The English version of this page can be consulted under the following link: Whistleblower